PolizeireportMontag, 27.12.2010 | Ingolstadt | 1672 Views
Jugendliche gehen in Spielhalle
Ort: Ingolstadt, westlicher Stadtbereich
Zeit: Sonntag, 26.12.2010, 17:20 Uhr
INGOLSTADT – Eine Angestellte einer Spielhalle im westlichen Stadtbereich rief gestern bei der Polizei an, weil fünf Jugendliche die Räumlichkeiten aufgesucht hatten. Die augenscheinlich noch nicht erwachsenen männlichen Personen wurden auf ihr Alter befragt, wollten sich aber nicht ausweisen. Aus diesem Grund hat sie die verantwortliche Angestellte aus der Spielhalle verwiesen, um nicht gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu verstoßen. Die Jugendlichen, die laut Zeugenaussagen 15 bis 16 Jahre alt sein dürften, dachten aber nicht daran, der Aufforderung Folge zu leisten, weshalb die Polizei um Hilfe gerufen wurde. Bei Eintreffen einer Streifenbesatzung waren die Jugendlichen allerdings nicht mehr anwesend. Als sie bemerkt hatten, dass es ernst wird, waren sie vor der eintreffenden Polizei aus der Spielhalle geflüchtet. Eine Absuche im näheren Bereich blieb ergebnislos. Sollten die uneinsichtigen Personen anhand der Videoaufzeichnungen ermittelt werden, droht ihnen ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch.
Zeit: Sonntag, 26.12.2010, 17:20 Uhr
INGOLSTADT – Eine Angestellte einer Spielhalle im westlichen Stadtbereich rief gestern bei der Polizei an, weil fünf Jugendliche die Räumlichkeiten aufgesucht hatten. Die augenscheinlich noch nicht erwachsenen männlichen Personen wurden auf ihr Alter befragt, wollten sich aber nicht ausweisen. Aus diesem Grund hat sie die verantwortliche Angestellte aus der Spielhalle verwiesen, um nicht gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu verstoßen. Die Jugendlichen, die laut Zeugenaussagen 15 bis 16 Jahre alt sein dürften, dachten aber nicht daran, der Aufforderung Folge zu leisten, weshalb die Polizei um Hilfe gerufen wurde. Bei Eintreffen einer Streifenbesatzung waren die Jugendlichen allerdings nicht mehr anwesend. Als sie bemerkt hatten, dass es ernst wird, waren sie vor der eintreffenden Polizei aus der Spielhalle geflüchtet. Eine Absuche im näheren Bereich blieb ergebnislos. Sollten die uneinsichtigen Personen anhand der Videoaufzeichnungen ermittelt werden, droht ihnen ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch.