PolizeireportMittwoch, 22.02.2017 | Ingolstadt | 704 Views
Spielhallengast schlägt zu
Ort: Ingolstadt, Manchinger Straße
Zeit: 22.02.2017, 02:30 Uhr
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rückten mehrere Streifen der Ingolstädter Polizeiinspektion zu einem rabiaten Gast in einer Spielhalle in der Manchinger Straße aus.
Gegen halb drei morgens, wurden der Polizei zwei schlägernde Personen vor der Spielhalle mitgeteilt. Ein 34jähriger Mann aus Hamburg hatte im stark angetrunkenen Zustand Gäste angepöbelt und Angestellte mit diversen Kraftausdrücken betitelt. Als er aus der Spielhalle verwiesen werden sollte, rastete er aus und schlug einem 45jährigen Denkendorfer, der zu Hilfe kam, mit der Faust ins Gesicht. Der Denkendorfer wurde durch den Schlag leicht verletzt. Auch gegenüber den eintreffenden Polizeistreifen verhielt sich der Hamburger aggressiv und uneinsichtig. Bei einem Alkoholtest erzielte der Schläger einen Wert von knapp über 2 Promille. Er musste seinen Rausch in der Haftzelle der Polizei ausschlafen und wird sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten müssen.
Zeit: 22.02.2017, 02:30 Uhr
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rückten mehrere Streifen der Ingolstädter Polizeiinspektion zu einem rabiaten Gast in einer Spielhalle in der Manchinger Straße aus.
Gegen halb drei morgens, wurden der Polizei zwei schlägernde Personen vor der Spielhalle mitgeteilt. Ein 34jähriger Mann aus Hamburg hatte im stark angetrunkenen Zustand Gäste angepöbelt und Angestellte mit diversen Kraftausdrücken betitelt. Als er aus der Spielhalle verwiesen werden sollte, rastete er aus und schlug einem 45jährigen Denkendorfer, der zu Hilfe kam, mit der Faust ins Gesicht. Der Denkendorfer wurde durch den Schlag leicht verletzt. Auch gegenüber den eintreffenden Polizeistreifen verhielt sich der Hamburger aggressiv und uneinsichtig. Bei einem Alkoholtest erzielte der Schläger einen Wert von knapp über 2 Promille. Er musste seinen Rausch in der Haftzelle der Polizei ausschlafen und wird sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten müssen.