PolizeireportFreitag, 26.05.2017 | Ingolstadt | 1165 Views
Drogen und Alkohol am Steuer
Ort: Ingolstadt, Stadtgebiet
Zeit: 25.05./26.05.2017
Innerhalb weniger Stunden stellten Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt bei Verkehrskontrollen mehrere Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss fest.
Bereits um die Mittagszeit war ein 35jähriger Ingolstädter total betrunken in Haunwöhr mit seinem Roller unterwegs. Ein Test ergab einen Wert von 1,6 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Gegen 22.30 Uhr wurde in Oberhaunstadt ein 22jähriger Bulgare kontrolliert, dessen Kleinkind ohne jegliche Sicherung im Fahrzeug saß. Hier wurde ein Alkoholwert von 0,5 Promille festgestellt. Den Fahrer erwarten 500.- Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Um 23.00 Uhr wurde in Manching ein 19jähriger angehalten, bei dem ein Drogenvortest positiv verlief. Zur Bestimmung der Substanz und der Inhaltsstoffe der konsumierten Drogen wurde auch hier eine Blutentnahme durchgeführt. Im Rahmen einer Untersuchung des Blutes wird der Grad der Fahruntüchtigkeit festgestellt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung richtet sich anschließend die Höhe der Strafe und die Dauer des Fahrverbotes, bzw. die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Kurz nach Mitternacht wurde in Unterhaunstadt ein 19 jähriger Schüler aus dem Landkreis Pfaffenhofen kontrolliert, der deutlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein Urintest verlief positiv. Der Fahrer gestand ein, am Vorabend Marihuana geraucht zu haben. Auch hier wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Letztendlich wurden um 01.00 Uhr bei einem türkischen Staatsangehörigen Ausfallerscheinungen in Form eines unsicheren Ganges, einer verwaschenen Aussprache und einer verlangsamten Pupillenreaktion festgestellt. Der 26jährige Beschuldigte hatte kurz vor der Kontrolle Marihuana geraucht.
In allen Fällen ergehen Mitteilungen an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden. Dort werden die gemeldeten Personen auf die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen überprüft. Häufig werden als Folgemaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit eine medizinisch-psychologischen Untersuchtung (MPU) und regelmäßige Untersuchungen in Bezug auf Drogenkonsum angeordnet.
Zeit: 25.05./26.05.2017
Innerhalb weniger Stunden stellten Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt bei Verkehrskontrollen mehrere Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss fest.
Bereits um die Mittagszeit war ein 35jähriger Ingolstädter total betrunken in Haunwöhr mit seinem Roller unterwegs. Ein Test ergab einen Wert von 1,6 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Gegen 22.30 Uhr wurde in Oberhaunstadt ein 22jähriger Bulgare kontrolliert, dessen Kleinkind ohne jegliche Sicherung im Fahrzeug saß. Hier wurde ein Alkoholwert von 0,5 Promille festgestellt. Den Fahrer erwarten 500.- Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Um 23.00 Uhr wurde in Manching ein 19jähriger angehalten, bei dem ein Drogenvortest positiv verlief. Zur Bestimmung der Substanz und der Inhaltsstoffe der konsumierten Drogen wurde auch hier eine Blutentnahme durchgeführt. Im Rahmen einer Untersuchung des Blutes wird der Grad der Fahruntüchtigkeit festgestellt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung richtet sich anschließend die Höhe der Strafe und die Dauer des Fahrverbotes, bzw. die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Kurz nach Mitternacht wurde in Unterhaunstadt ein 19 jähriger Schüler aus dem Landkreis Pfaffenhofen kontrolliert, der deutlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein Urintest verlief positiv. Der Fahrer gestand ein, am Vorabend Marihuana geraucht zu haben. Auch hier wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Letztendlich wurden um 01.00 Uhr bei einem türkischen Staatsangehörigen Ausfallerscheinungen in Form eines unsicheren Ganges, einer verwaschenen Aussprache und einer verlangsamten Pupillenreaktion festgestellt. Der 26jährige Beschuldigte hatte kurz vor der Kontrolle Marihuana geraucht.
In allen Fällen ergehen Mitteilungen an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden. Dort werden die gemeldeten Personen auf die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen überprüft. Häufig werden als Folgemaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit eine medizinisch-psychologischen Untersuchtung (MPU) und regelmäßige Untersuchungen in Bezug auf Drogenkonsum angeordnet.