PolizeireportFreitag, 23.02.2018 | Ingolstadt | 702 Views
Tatverdächtiger ermittelt
Tatverdächtiger im Fall der Bedrohung am Schulzentrum Südwest ermittelt
INGOLSTADT - In dem Fall der Bedrohungen am Schulzentrum Südwest, durch den Fahrer eines Audis, hat die Polizeiinspektion Ingolstadt nun einen Tatverdächtigen ermittelt.
Nach dem Eingang und der Auswertung zahlreicher Hinweise auf den möglichen Fahrer und das benutzte Fahrzeug, erhärtete sich der Verdacht gegen einen 41jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, der auch der Nutzer eines Audis ist. Der Tatverdächtige wurde bereits durch die ermittelnden Beamten an seiner Wohnadresse aufgesucht und mit dem Sachverhalt konfrontiert. Ebenso fand eine Durchsuchung nach Beweismitteln bei ihm statt. Hinweise, dass der Tatverdächtige tatsächlich im Besitz einer Schusswaffe war, ergaben sich nicht. Eine konkrete Gefährdung geht von dem 41jährigen, nach derzeitigem Sachstand, nicht aus.
Die Ermittlungen gegen den 41jährigen dauern an. Er wird sich wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vor Gericht verantworten müssen.
INGOLSTADT - In dem Fall der Bedrohungen am Schulzentrum Südwest, durch den Fahrer eines Audis, hat die Polizeiinspektion Ingolstadt nun einen Tatverdächtigen ermittelt.
Nach dem Eingang und der Auswertung zahlreicher Hinweise auf den möglichen Fahrer und das benutzte Fahrzeug, erhärtete sich der Verdacht gegen einen 41jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, der auch der Nutzer eines Audis ist. Der Tatverdächtige wurde bereits durch die ermittelnden Beamten an seiner Wohnadresse aufgesucht und mit dem Sachverhalt konfrontiert. Ebenso fand eine Durchsuchung nach Beweismitteln bei ihm statt. Hinweise, dass der Tatverdächtige tatsächlich im Besitz einer Schusswaffe war, ergaben sich nicht. Eine konkrete Gefährdung geht von dem 41jährigen, nach derzeitigem Sachstand, nicht aus.
Die Ermittlungen gegen den 41jährigen dauern an. Er wird sich wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vor Gericht verantworten müssen.