PolizeireportDonnerstag, 01.03.2012 | Kösching | 3367 Views
Gerichtsvollzieher geschlagen
Ort: Kösching
Zeit: Mittwoch, 29.02.2012, 12:05 Uhr
Bei einem 44-Jährigen wurde am Mittwoch in dessen Wohnung in Kösching eine Zwangsräumung durchgeführt. Der zuständige Gerichtsvollzieher war mit drei kräftigen Männern einer Umzugsfirma angerückt und schaffte die Möbel des bisherigen Wohnungsinhabers nach draußen. Dieser war zunächst nicht zu Hause, kam dann allerdings um die Mittagszeit angeradelt. Ohne Vorwarnung ging der Betroffene auf den Gerichtsvollzieher zu und schlug ihn mit der Faust ins Gesicht. Der 45-Jährige erlitt dabei eine längere Wunde an der Unterlippe. Die drei Begleiter, die Zeugen des Schlages waren, ergriffen den Mann und konnten ihn gemeinsam rasch am Boden fixieren und ihn somit vor weiteren Schlägen abhalten. Anschließend riefen sie die Polizei, der sie den Störenfried übergaben. Bei der Aufnahme des Vorfalls war nicht zu übersehen, dass der 44-Jährige nicht ganz nüchtern war. Ein durchgeführter Alkotest ergab dann ein Ergebnis von über 1,7 Promille. Alle vier an der Räumung beteiligten Männer konnten bezeugen, dass der 44-Jährige mit dem Fahrrad gekommen war, so dass jetzt auch noch eine Blutentnahme durchgeführt werden musste. Weil der Mann aufgrund der Zwangsräumung jetzt keinen festen Wohnsitz mehr hat, wurde er anschließend festgenommen und auf Weisung des Staatsanwalts nach erfolgter Sachbearbeitung wieder freigelassen. Auf den 44-Jährigen kommen jetzt drei Strafverfahren zu, nämlich Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Verkehr.
Zeit: Mittwoch, 29.02.2012, 12:05 Uhr
Bei einem 44-Jährigen wurde am Mittwoch in dessen Wohnung in Kösching eine Zwangsräumung durchgeführt. Der zuständige Gerichtsvollzieher war mit drei kräftigen Männern einer Umzugsfirma angerückt und schaffte die Möbel des bisherigen Wohnungsinhabers nach draußen. Dieser war zunächst nicht zu Hause, kam dann allerdings um die Mittagszeit angeradelt. Ohne Vorwarnung ging der Betroffene auf den Gerichtsvollzieher zu und schlug ihn mit der Faust ins Gesicht. Der 45-Jährige erlitt dabei eine längere Wunde an der Unterlippe. Die drei Begleiter, die Zeugen des Schlages waren, ergriffen den Mann und konnten ihn gemeinsam rasch am Boden fixieren und ihn somit vor weiteren Schlägen abhalten. Anschließend riefen sie die Polizei, der sie den Störenfried übergaben. Bei der Aufnahme des Vorfalls war nicht zu übersehen, dass der 44-Jährige nicht ganz nüchtern war. Ein durchgeführter Alkotest ergab dann ein Ergebnis von über 1,7 Promille. Alle vier an der Räumung beteiligten Männer konnten bezeugen, dass der 44-Jährige mit dem Fahrrad gekommen war, so dass jetzt auch noch eine Blutentnahme durchgeführt werden musste. Weil der Mann aufgrund der Zwangsräumung jetzt keinen festen Wohnsitz mehr hat, wurde er anschließend festgenommen und auf Weisung des Staatsanwalts nach erfolgter Sachbearbeitung wieder freigelassen. Auf den 44-Jährigen kommen jetzt drei Strafverfahren zu, nämlich Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Verkehr.