PolizeireportSamstag, 17.08.2013 | Großmehring | 2214 Views
13-Jährige mit Alkoholvergiftung
13-Jährige kommt mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus
Ort: Großmehring, Am Hang
Zeit: Freitag, 16.08.2013, 18.30 Uhr
Bei der Polizeiinspektion Ingolstadt ging am Freitagnachmittag die Meldung ein, dass sich auf einem Spielplatz in Großmehring ein bewusstloses Mädchen befinden würde. Bei Eintreffen der Polizeistreife stellte sich der Grund für den Zustand des Mädchens schnell heraus. Die 13-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen hatte eine Alkoholvergiftung. Sie musste daher mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach ersten Ermittlungen besorgten zwei junge Männer aus dem Landkreis Eichstätt mehrere Flaschen Wodka und einen Kasten Bier und brachten diese zu dem Spielplatz in Großmehring. Dort wurde der Alkohol von mehreren Personen im Alter von 13 bis 20 Jahren, überwiegend aus dem Landkreis Eichstätt, verkonsumiert. Alkotests bei den Anwesenden ergaben Werte von 0,6 bis 1,6 Promille. Wer sich letztendlich wegen eines Verstoßes nach dem Jugendschutzgesetz verantworten muss, wird sich in den nun folgenden Vernehmungen zeigen.
Ort: Großmehring, Am Hang
Zeit: Freitag, 16.08.2013, 18.30 Uhr
Bei der Polizeiinspektion Ingolstadt ging am Freitagnachmittag die Meldung ein, dass sich auf einem Spielplatz in Großmehring ein bewusstloses Mädchen befinden würde. Bei Eintreffen der Polizeistreife stellte sich der Grund für den Zustand des Mädchens schnell heraus. Die 13-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen hatte eine Alkoholvergiftung. Sie musste daher mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach ersten Ermittlungen besorgten zwei junge Männer aus dem Landkreis Eichstätt mehrere Flaschen Wodka und einen Kasten Bier und brachten diese zu dem Spielplatz in Großmehring. Dort wurde der Alkohol von mehreren Personen im Alter von 13 bis 20 Jahren, überwiegend aus dem Landkreis Eichstätt, verkonsumiert. Alkotests bei den Anwesenden ergaben Werte von 0,6 bis 1,6 Promille. Wer sich letztendlich wegen eines Verstoßes nach dem Jugendschutzgesetz verantworten muss, wird sich in den nun folgenden Vernehmungen zeigen.