PolizeireportFreitag, 15.11.2019 | Ingolstadt | 669 Views
Autofahrer provoziert Unfall
KÖSCHING - Zuerst nahm ein Pkw-Fahrer einer Autofahrerin die Vorfahrt, dann provozierte er einen Auffahrunfall. Den Aussagen beider Verkehrsteilnehmer zufolge, war der 48-jährige Gaimersheimer von Desching kommend auf der Kreisstraße 34 unterwegs gewesen und an der Einmündung zur Kreisstraße 38 in Richtung FOC abgebogen, obwohl sich auf der bevorrechtigten Straße ein Pkw genähert hatte. Die 50-jährige Köschingerin konnte einen Unfall nur durch eine Gefahrenbremsung verhindern.
Im Anschluss machte die Fahrerin ihrem Ärger Luft, indem sie die Lichthupe betätigte, um dem nun vor ihr befindlichen Gaimersheimer ihren Unmut kund zu tun. Dieser zeigte der Dame nun durch das geöffnete Fahrerfenster den gestreckten Mittelfinger und bremste seinen Pkw plötzlich ohne Anlass bis zum Stillstand ab. Der Köschingerin gelang es nicht mehr, rechtzeitig anzuhalten, so dass sie auf den Vordermann auffuhr. An den Fahrzeugen entstand nur geringer Schaden. Verletzt wurde niemand.
Bei der anschließenden Abwicklung der Unfallformalitäten beschimpften sich die beiden Parteien gegenseitig, wobei es auch zu weiteren Beleidigungen vonseiten des Unfallverursachers gekommen sein soll.
Diesen erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Beleidigung.
Im Anschluss machte die Fahrerin ihrem Ärger Luft, indem sie die Lichthupe betätigte, um dem nun vor ihr befindlichen Gaimersheimer ihren Unmut kund zu tun. Dieser zeigte der Dame nun durch das geöffnete Fahrerfenster den gestreckten Mittelfinger und bremste seinen Pkw plötzlich ohne Anlass bis zum Stillstand ab. Der Köschingerin gelang es nicht mehr, rechtzeitig anzuhalten, so dass sie auf den Vordermann auffuhr. An den Fahrzeugen entstand nur geringer Schaden. Verletzt wurde niemand.
Bei der anschließenden Abwicklung der Unfallformalitäten beschimpften sich die beiden Parteien gegenseitig, wobei es auch zu weiteren Beleidigungen vonseiten des Unfallverursachers gekommen sein soll.
Diesen erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Beleidigung.